Bestattungsvorsorge
Was ist
jetzt
zu tun?
Aufrichtige & kompetente Beratung
Eine Vorsorge für den eigenen Tod zu treffen, erscheint vielen im ersten Augenblick sicherlich als übertrieben – und je jünger die betreffende Person, desto lebensferner erscheint die Vorstellung dieser Art Vorsorge. Doch kaum denkt man den zweiten Gedanken in diese Richtung, offenbaren sich einem die Vorteile:
- Ihre eigenen Vorstellungen von einer Beerdigung werden garantiert umgesetzt: Sie selbst bestimmen.
- Ihren Hinterbliebenen bleibt es später erspart, sich um diese Dinge in ihrer Trauer kümmern zu müssen: Sie selbst übernehmen die Verantwortung
- Wir beraten Sie ehrlich & kompetent in allen relevanten Fragen zu den Themen:
- Wir beraten über die finanzielle Absicherung ihrer Vorsorge – Versicherungsansprüche
Wir legen sehr viel Wert auf Diskretion & Privatheit in unseren Beratungen & Gesprächen mit Ihnen. Sie können sich darauf verlassen, von uns immer einen seriösen & realistischen Kostenplan auf der heutigen Preisbasis erstellt zu bekommen. Es gibt unzählige Details, die im Vorfeld zu bedenken sind:
- die Wahl der Bestattungsart und des Bestattungsortes
- die Auswahl der Urne oder eines Sarges sowie dessen Ausstattung
- die Ausgestaltung & Dekoration der Trauerfeier
- die Gestaltung von Trauerbriefen, Danksagungen & Anzeigen
- Überführung vom Sterbeort im In- und Ausland zum Bestattungsort
- die Kleidung & Einbettung
Auf Wunsch kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Haus, denn oft lassen sich in vertrauter Umgebung die Dinge besser besprechen.
Testament oder gesetzliche Erbfolge
Nach geltendem deutschem Recht tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. Im Rahmen Ihrer Vorsorge sollten Sie dies bedenken und gegebenenfalls rechtzeitig ein Testament formulieren und notariell beglaubigen lassen.
Die gesetzliche Erbfolge
Lebten Ehegatten im Güterstand der „Zugewinngemeinschaft“, steht dem Ehepartner die Hälfte des Erbes zu. Die andere Hälfte steht den gesetzlichen Erben 1.Ordnung zu. Sind keine Erben 1.Ordnung vorhanden, so erbt der Ehepartner drei Viertel und die Erben 2. Ordnung ein Viertel der Erbmasse. Erben 1.Ordnung sind Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder und Kindeskinder. Ein noch lebendes Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge aus. Erben 2. Ordnung sind Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Onkel und Tanten, Vettern und Cousinen.
Der Erbe benötigt eventuell einen Erbschein, um über sein Erbe verfügen zu können. Für mehr Informationen & Erläuterungen zum Erbrecht, schauen Sie sich bitte die aktuelle Broschüre des Bundesministeriums für Justiz & Verbraucherschutz zu diesem Thema an.
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